Investitionsprämie: Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme

/news/
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) informiert über eine Erleichterung bei der Investitionsprämie.
Illustration - Illustration
Mehr zum Thema
Alphabetische Themenübersicht

Das Austria Wirtschaftsservice (aws) informiert über eine Erleichterung bei der Investitionsprämie.

Die Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, soll lt. einem Ministerratsbeschluss von derzeit spätestens 28.2.2021 auf den 31.5.2021 verlängert werden.

Anträge auf Investitionsprämie müssen allerdings weiterhin unverändert bis zum 28.2.2021 bei der aws eingebracht werden.

Hinweis

Diese Information ist auf dem Stand 26.1.2021. Die Änderung der Förderrichtlinie bleibt abzuwarten. Weitere Informationen finden Sie unter www.aws.at.

Stand: 27. Januar 2021

Bild: OceanProd - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen und für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Wir über uns
Als Steuerberater in Graz bieten wir neben der klassischen Steuerberatung, Buchhaltung, Bilanzierung und Lohnverrechnung an. Dabei liegt unser Schwerpunkt auf der umfassenden Betreuung kleinerer und mittlerer Unternehmen aus Bereichen wie Handel, Handwerk und Dienstleistung für Graz und Umgebung. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Tscherne Consulting Steuerberatung GmbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.