Kunde zahlt nicht: Was tun?

/news/
Kontrolle des Zahlungseingangs, Verjährung, Mahnungen, Inkasso, Forderungseintreibung per Gericht.
Frau am Arbeitsplatz - © Andrey Popov - stock.adobe.com
Mehr zum Thema
Alphabetische Themenübersicht

Das Wichtigste ist: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Zahlungseingang, um festzustellen, welche Rechnungen überfällig sind. Ist die Zahlungsfrist einmal abgelaufen, sollten Sie keine Zeit mehr verstreichen lassen.

Zu beachten ist jedenfalls, dass Geldforderungen grundsätzlich einer Verjährungsfrist von 3 Jahren ab der Fälligkeit unterliegen. Unter diese Bestimmung fallen Forderungen für die Lieferung von Sachen oder Ausführung von Arbeiten oder sonstige Leistungen in einem geschäftlichen Betrieb. Wenn die Forderung einmal verjährt ist, kann sie nicht mehr gerichtlich eingeklagt werden.

Als Gläubigerin bzw. Gläubiger sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet zu mahnen, bevor Sie eine Zahlung per Gericht einklagen. Bedenken Sie aber: Wenn Sie mahnen, sollten Sie schriftlich mahnen. Es ist auch üblich, vorab eine Zahlungserinnerung zu schicken. Ein Mahnschreiben sollte mit Nachdruck formuliert sein und eine Zahlungsfrist enthalten. Mit dem Eintreiben Ihrer Forderungen kann auch ein Inkassobüro oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt beauftragt werden.

Führen diese Maßnahmen nicht zur Zahlung, so ist der nächste Schritt die Forderungseintreibung per Gericht. Das gerichtliche Mahnverfahren erleichtert das Eintreiben von offenen Geldbeträgen. Als Gläubiger können Sie selbst das Verfahren einleiten, in dem Sie eine Mahnklage einbringen.

Stand: 19. Dezember 2023

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen und für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Wir über uns
Als Steuerberater in Graz bieten wir neben der klassischen Steuerberatung, Buchhaltung, Bilanzierung und Lohnverrechnung an. Dabei liegt unser Schwerpunkt auf der umfassenden Betreuung kleinerer und mittlerer Unternehmen aus Bereichen wie Handel, Handwerk und Dienstleistung für Graz und Umgebung. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Tscherne Consulting Steuerberatung GmbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.