Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2020 bis 30.6. beantragen!

/news/
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.
Illustration - Illustration
Mehr zum Thema
Alphabetische Themenübersicht

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.

Erstattung aus Drittländern

Die Frist für die Rückerstattung, der im Jahr 2020 in Drittländern angefallenen Vorsteuern läuft am 30. Juni 2021 aus. Zu den Drittländern zählen alle Länder, die keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind.

Die Verfahren zur Erstattung der Vorsteuern sind je Land unterschiedlich. Für eine Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittland muss der Antrag in Papierform gestellt werden. Mit dem Antrag müssen die Originalbelege und eine vom Finanzamt ausgestellte Unternehmerbestätigung mitgeschickt werden. Es empfiehlt sich jedenfalls, eine Kopie der Originalrechnung selbst aufzubewahren.

Gleiches gilt auch für ausländische Unternehmer, die keinen Sitz in einem EU-Land haben. Auch sie können bis spätestens 30. Juni 2021 die Rückerstattung der im Jahr 2020 in Österreich angefallenen Vorsteuern beim Finanzamt Graz-Stadt beantragen. Neu ab 2021 ist, dass keine Vorsteuern von Kraftstoffen geltend gemacht werden können, die ab dem 14.1.2021 bezogen wurden.

Erstattung aus EU-Mitgliedstaaten

Für Vorsteuer-Vergütungen aus Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) ist noch länger Zeit. Diese Anträge müssen elektronisch bis zum 30.9.2021 gestellt werden.

Stand: 27. April 2021

Bild: Fotomanufaktur JL - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen und für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Wir über uns
Als Steuerberater in Graz bieten wir neben der klassischen Steuerberatung, Buchhaltung, Bilanzierung und Lohnverrechnung an. Dabei liegt unser Schwerpunkt auf der umfassenden Betreuung kleinerer und mittlerer Unternehmen aus Bereichen wie Handel, Handwerk und Dienstleistung für Graz und Umgebung. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Tscherne Consulting Steuerberatung GmbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.