Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2024

/news/
Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.
Geldscheine und Spielzeughäuser - © vejaa - stock.adobe.com
Mehr zum Thema
Alphabetische Themenübersicht

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2024 folgende Sätze:

Altersgruppe
0-5 Jahre € 340,00
6-9 Jahre € 430,00
10-14 Jahre € 530,00
15-19 Jahre € 660,00
20 Jahre oder älter € 760,00

Stand: 26. Februar 2024

Bild: vejaa - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen und für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Wir über uns
Als Steuerberater in Graz bieten wir neben der klassischen Steuerberatung, Buchhaltung, Bilanzierung und Lohnverrechnung an. Dabei liegt unser Schwerpunkt auf der umfassenden Betreuung kleinerer und mittlerer Unternehmen aus Bereichen wie Handel, Handwerk und Dienstleistung für Graz und Umgebung. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Tscherne Consulting Steuerberatung GmbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.